Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand
- Die Firma CreativeNet Service GmbH - nachfolgend Provider genannt - bietet verschiedene Internet bezogene Dienste und Leistungen, wie etwa das Hosting von Websites, das Housing von Servern oder Domainservices an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Provider und dem Vertragspartner - nachfolgend Kunde genannt.
§2 Geltungsbereich
- Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB genannt - regeln die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Provider und dem Kunden. Über die einzelnen vom Provider zu erbringenden Leistungen werden gesonderte Produktvereinbarungen geschlossen, auf die diese AGB anzuwenden sind.
- Die Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle bzw. Registrare werden ausdrücklich Bestandteil für jeden einzelnen Vertrag, der die Registrierung einer Domain beinhaltet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen einer einzelnen Vergabestelle bzw. Registrars hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass der Provider die Registrierung entsprechender Domains vermittelt, durchführt oder aufrecht erhält.
- Die Registrierungsbedingungen der einzelnen Registrierungsstellen bzw. Registrare unterliegen von Zeit zu Zeit Änderungen, ohne dass der Provider Einfluss auf diese Änderungen hat. Sobald der Provider Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, wird er diese auf seiner Website bekannt geben.
§3 Einbeziehung von Bedingungen externer Dienstleister
- Die verschiedenen Toplevel-Domains unterliegen weltweit einer Vielzahl von jeweils unterschiedlichen Registrierungsbedingungen der einzelnen Vergabestellen und Registrare. Verstöße gegen diese Bedingungen können zur Folge haben, dass einzelne Domains nach den Bestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle bzw. Registrare nicht registriert, nicht übertragen oder gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden können.
- Die Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle bzw. Registrare werden ausdrücklich Bestandteil für jeden einzelnen Vertrag, der die Registrierung einer Domain beinhaltet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen einer einzelnen Vergabestelle bzw. Registrars hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass der Provider die Registrierung entsprechender Domains vermittelt, durchführt oder aufrecht erhält.
- Die Registrierungsbedingungen der einzelnen Registrierungsstellen bzw. Registrare unterliegen von Zeit zu Zeit Änderungen, ohne dass der Provider Einfluss auf diese Änderungen hat. Sobald der Provider Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, wird er diese auf seiner Website bekannt geben. Hier findet der Kunde auch Verlinkungen zu den Originalfassungen der Registrierungsbedingungen der einzelnen Vergabestellen bzw. Registrare.
§4 Zustandekommen des Vertrages
- Die Übersendung der Produktvereinbarung(en) und der AGB durch den Provider erfolgt freibleibend und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Erst durch Unterzeichung und Übersendung bzw. Übergabe der Produktvereinbarung(en) an den Provider unterbreitet der Kunde gegenüber dem Provider ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Vertrags. Er ist an sein Angebot oder seine Angebote für die Dauer von vier Wochen nach Eingang beim Provider gebunden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Provider das Angebot unter Beachtung der in §17 dieser AGB bestimmten Form ausdrücklich annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
§5 Leistungsbeschreibung
- Die Art, der Inhalt und der Umfang der vom Provider zu erbringenden Dienste und Leistungen ergibt sich aus den gesondert abzuschließenden Produktvereinbarungen.
- Soweit der Provider im Einzellfall entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
- Der Provider ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
- Jedes WebHosting- oder Serverhousing Angebot enthält ein ausgewiesenes Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird der Provider im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden gegen ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
- Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die vom Provider angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
- den Provider unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,
- den Provider unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten,
- die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Provider angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,
- den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten des Providers unberechtigt zu nutzen,
- es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die der Provider für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Relays offen zu lassen und Mailserver nicht ausreichend gegen unberechtigte Nutzung abzusichern
- Dienste des Providers, über die keine Produktvereinbarung abgeschlossen wurde, unberechtigt zu nutzen,
- Passwörter anderer Nutzer der Dienste des Providers oder des Systemoperators zu entschlüsseln,Dateien anderer Nutzer der Dienste des Providers zu ändern,
- Dateien anderer Nutzer der Dienste des Providers zu ändern,
- für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware über die Dienste des Providers unberechtigt zu verbreiten,
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
- strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische , gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über die Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
- sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben.
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Providers einschlägig sein sollten,
- den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen,
- dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen - z.B. bei Störungsmeldungen - und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,
- dem Provider wenigstens 48 Stunden vor einer vorsehbaren,
außergewöhnlichen hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
- den Provider unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren,
- Bei Verstößen des Kunden gegen die Ziffer (1) (b) und (c) genannten Pflichten ist der Provider ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen gegen die Ziffer (1) (a) und (d) bis (f) genannten Pflichten ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Verstößt der Kunde gegen die in §6 Abs. 1 dieser AGB geregelten Pflichten, ist der Provider neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine eMails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden eMails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft als sog. Spams verbreitet werden. Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist der Provider berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. Zur Erlangung des ausdrückliches Einverständnisses des jeweiligen Empfängers verpflichtet sich der Kunde ausschließlich das "Double-Opt-In"-Verfahren anzuwenden. Der Provider ist berechtigt, sich die Berechtigung jederzeit nachweisen zu lassen.
§7 Domainregistrierung, Freistellung Domainstreitigkeiten
- Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt wird und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
- Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
- Werden von Dritten gegenüber dem Provider Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist der Provider berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
§8 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
- Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung des Providers mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
- Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Sache Eigentum des Providers. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Sache zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn er dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§9 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Providers durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Provider gestattet. Der Provider kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Entgeltes abhängig machen.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde hat dem Provider für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise einzustehen, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
- Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungsanspruch, kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht des Kunden.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der Dienste des Providers durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Providers erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
§10 Zahlungsbedingungen, Abrechnung, Einwendungen
- Bestandteil der in der gesonderten Produktvereinbarung zu vereinbarenden Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige variable Entgelte sowie sonstige Entgelte sein.
- Als Festentgelt im Sinne dieser AGB gelten die in der Produktvereinbarung als Pauschal- oder Grundgebühr bezeichneten Vergütungspositionen.
- Nutzungsabhängige variable Entgelte im Sinne dieser AGB sind die vom Kunden zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich entsprechend der Bestimmungen der Produktvereinbarung nach dem Bandbreitenverbrauch oder Transfervolumen richtet.
- Unter sonstigen Entgelten im Sinne dieser AGB sind sämtliche Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu entrichten hat, insbesondere für Wartungs- und Servicearbeiten, die nicht zu den vorstehenden Absätzen zu zählen sind.
- Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütungen sind in der jeweiligen Produktvereinbarung geregelt.
- Über die vom Provider erbrachten Leistungen erteilt der Provider dem Kunden eine Abrechnung. Festentgelte unter 15 EUR werden quartalweise erhoben.
- Unabhängig von der Erteilung einer Abrechnung werden Festentgelte am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Alle anderen Entgelte werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen berechtigt ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, zieht der Provider die fälligen Rechnungsbeträge per Lastschrift ein. Der Kunde erteilt dem Provider eine entsprechende Ermächtigung zum Bankeinzug.
- Ist das Festentgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Festentgeltes berechnet. Ein volles monatliches Entgelt wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30 Kalendertagen kündigt.
- Zahlungen aus dem Ausland, sind à conto in EURO zu leisten. Die Gutschrift muss für den Provider spesenfrei erfolgen.
- Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Preise für Leistungen des Providers, so hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang dem Provider schriftlich anzuzeigen.
- Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
- Die Form der Abrechnungsart ist vom Provider frei wählbar, wobei die gesetzlichen Erfordernisse der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleiben müssen. Wird die Abrechnung auf elektronischem Wege erteilt und verlangt der Kunde zusätzlich eine andere Methode der Rechnungsstellung, so ist der Kunde verpflichtet, dem Provider die hieraus entstehenden Aufwendungen mit einer Pauschale, die der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden kann, zu vergüten.
§11 Zahlungsverzug
- Kommt der Kunde mit dem von ihn zu leistenden Zahlungen in Verzug, ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Provider berechtigt, sämtliche Serviceleistungen zu unterbrechen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Vergütungen zu zahlen.
Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütungen in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die jeweilig gelieferte Internetpräsentation auf Kosten des Kunden vorläufig sperren oder löschen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten. Gerät der Provider mit geschuldeten Leistungen in Verzug, so richtet sich die Haftung nach §15. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.
- Es gelten die Bearbeitungsgebühren für die Erstellung von Mahnungen sowie Rücklastschriftanzeigen gemäß aktueller Preisliste als vereinbart.
- Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung eines Dienstes erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
§12 Änderungen der AGB
- Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per eMail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung bei dem Provider eingegangen sein. Widerspricht der Kunde fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt werden, ist jede der Parteien berechtigt, die Produktvereinbarung, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Änderung Wirksamkeit entfalten soll.
§13 Preisänderung
- Der Provider behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die in den Produktvereinbarungen geregelten Preise für die von ihm zu erbringenden Dienste und Leistungen anzupassen. Der Provider wird dem Kunden die Preisänderung schriftlich oder per eMail ankündigen. Die Preisänderung tritt am ersten Tag des zweiten auf die Ankündigung folgenden Monats in Kraft, sofern die Parteien im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen werden diese zunächst auf die dem Kunden gegebenenfalls gewährten Sonderrabatte angerechnet.
- Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann keine Einigung erzielt werden, ist jede Partei berechtigt, die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich die Preiserhöhung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung Wirksamkeit entfalten soll.
- Die Kündigung nach §13 Absatz 2 dieser AGB ist ausgeschlossen, wenn die Erhöhung der Preise durch den Provider in Zusammenhang mit Gebührenanpassungen durch die vom Provider genutzten öffentlichen oder vergleichbaren monopolistischen Dienstanbietern steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassung hält.
§14 Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Provider personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich der Provider zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz offen zu legen. Diese Berechtigung besteht auch dann, wenn die Übermittlung von Daten zur Erkennung, Eingrenzung und/oder Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Providers selbst sowie in den vom Provider genutzten Anlagen Dritter erforderlich ist.
- Der Provider erklärt, dass seine Mitarbeiter, die bei der Abwicklung dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet worden sind und dass der Provider die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.
- Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§15 Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - Kardinalpflichten - haftet der Provider nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten des Providers,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Provider,
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Provider,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Providers oder
- dadurch entstanden sind, dass der Provider die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat.
- Im übrigen kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn dem Provider Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Providers.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Provider oder gegenüber Dritten ergeben, insbesondere von solchen Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen
- Der Provider haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Providers vor.
- Der Provider haftet des weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen des Providers unterbleiben müssen.
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Providers oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den dem Provider entstehenden sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen.
- Gibt der Kunde eine Störungsmeldung gemäß § 6 Ziffer (1) (f) ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch den Provider, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der Kunde dem Provider die durch diese Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
- Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
- Der Provider haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
§16 Verfügbarkeit der Dienste
- Der Provider bietet seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Der Provider wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
- Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Provider kann den Zugang zu seinen Diensten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§17 Gewährleistung
- Im Rahmen der Gewährleistung kann der Provider Hardware austauschen sowie technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum des Providers standen.
- Der Kunde hat gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich nach deren Ablieferung oder Bereitstellung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und eine Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder Onlinehilfetexten durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Wandelung des Vertrages oder entsprechende Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen.
- Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, soweit dieses für den Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Hardwaretausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
- Dauert eine Störung der Leistungen des Providers, die erheblich ist, länger als eine Woche an und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur des Providers zurückgreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Liegen die Ursachen für den Ausfall von Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers, so ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 17 dieses Vertrages.
- Im übrigen haftet der Provider, sofern sich nicht aus den Regelungen einzelner Produktvereinbarungen etwas anderes ergibt, für Mängel des jeweiligen Vertragsgegenstandes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§18 Sicherheitsleistungen
- Der Provider ist berechtigt, vom Kunden eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines Kreditinstituts zu verlangen. Der Sicherungsbetrag errechnet sich aus dem hochgerechneten Jahresumsatz auf Basis der zum Sicherungszeitpunkt bestehenden Produktvereinbarungen. Die Berechtigung besteht insbesondere in folgenden Fällen:
- bei nicht fristgerechter Bezahlung einer vorangegangenen Rechnung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungszugang,
- bei einem bevorstehenden, beantragten, oder eröffneten gerichtlichen Vergleichsverfahren,
- bei einem bevorstehenden, beantragten, oder eröffneten Konkursverfahren,
- bei gerichtlich angeordneter Sequestration,
- bei einem bevorstehenden, beantragten, oder eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren.
- Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§19 Kündigung
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der rechtsverbindlichen Unterschrift des Kunden, bei Domainnamen des Domaininhabers oder des administrativen Kontaktes (admin-c).
- Für den Fall, dass ein Kunde mehrere Produktvereinbarungen abgeschlossen hat, werden durch die Kündigung einer dieser Produktvereinbarung die anderen Produktvereinbarungen und deren Laufzeit nicht berührt.
- Ist keine Mindestlaufzeit oder innerhalb der Produktvereinbarung eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart, so ist das Vertragsverhältnis für laufende Dienstleitungen für beide Vertragspartner binnen 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
- Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit ist das Angebot nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit binnen 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
- Die Kündigung muss dem Provider oder dem Kunden mindestens 14 Tage vor dem Tage, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
- Im Falle der von dem Provider ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Provider berechtigt, einen Betrag in Höhe von 100 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
- Für den Fall, dass der Provider nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level-Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist der Provider berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
- Der Provider ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.
- Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern die Kündigung nicht durch den Provider verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
§20 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen von Produktvereinbarungen oder AGB bedürfen der Schriftform sowie der Zustimmung des Providers
- Die AGB sowie die Produktvereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abgedungen.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt der Bestand der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird mittels einer solchen Bestimmung geschlossen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
- Der Kunde bestätigt, dass er mindesten 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.
- Der Provider hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden zahlen zu müssen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Der Provider ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
Stand: 01.05.2003 - CreativeNet Service GmbH - www.creativenet.de/de/agb.html